STEUERBERATUNG FÜR PRIVATPERSONEN
Bestens auf neue Steuergesetze vorbereitet
Durch die Kurzlebigkeit der Gesetzgebung, der Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs wird es immer schwieriger, die sich jährlich in Aufbau und Inhalt ändernden Steuererklärungsformulare auszufüllen, um die optimale steuerliche Auswirkung zu erlangen. Als Ihre Steuerberater sind wir durch laufende Schulungen und Weiterbildungen immer auf dem aktuellsten Kenntnisstand. Nur so kann eine umfassende und kompetente Beratung gewährleistet werden.
Zum Bereich der privaten Steuererklärungen gehören neben der Einkommensteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Wir übernehmen für Sie die Erstellung Ihrer privaten Steuererklärungen, und zwar unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation sowie der aktuellen Gesetze.
Neben der Ausarbeitung der Steuererklärungen stehen wir Ihnen auch bei nachfolgenden Leistungen zur Seite:
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Begleitung im Rechtsbehelfsverfahren mit dem Finanzamt oder auch Klageverfahren vor dem Finanzgericht
- Anträge im Besteuerungsverfahren/ Stellungnahme zu Rückfragen und Anfragen der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren
- Beratung bei der Wahl der Steuerklasse und der Veranlagungsform bei Ehegatten
- Antrag auf Anpassung von Steuervorauszahlungen
- Berechnung der voraussichtlichen Steuerbelastung
- Beratung über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerersparnis